Sprachmittlungspool Münster
Sprachliche Unterstützung für öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen, wenn Gespräche mit Menschen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen stattfinden.
Was ist der Sprachmittlungspool?
Verständigung ermöglichen und sprachliche Barrieren bei wichtigen Gesprächen abbauen.
Unterstützung für Einrichtungen
Der Sprachmittlungspool des Kommunalen Integrationszentrums Münster unterstützt öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen bei Gesprächen mit Menschen, die wenig oder kein Deutsch sprechen.
Ziel ist es, den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Beratungsstellen, Behörden und Institutionen des Sozial- und Bildungsbereichs zu erleichtern.
In bestimmten Fällen sind auch Einsätze im Gesundheitsbereich möglich. Dort gelten jedoch besondere Einschränkungen.
Der Sprachmittlungspool kann nicht von Privatpersonen direkt beauftragt werden. Die Anfrage muss von einer dafür zugelassenen Einrichtung gestellt werden.
Wer kann Sprachmittlung anfordern?
Das Angebot richtet sich an bestimmte öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen.
Schulen und Bildungseinrichtungen
Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten sowie Hochschulen und Universitäten können für geeignete Gespräche Sprachmittlung anfordern.
Behörden und Verwaltung
Kommunale Ämter, Verwaltungen und andere öffentliche Einrichtungen können den Pool für geeignete Gespräche nutzen.
Beratungsstellen
Auch Beratungsstellen sowie Einrichtungen aus dem Sozial- und Integrationsbereich können Sprachmittlung beantragen.
Dazu gehören beispielsweise Jugendmigrationsdienste, Flüchtlings-, Zuwanderungs- und Migrationsberatungsstellen.
Gemeinnützige Einrichtungen
Ehrenamtsinitiativen und Migrantenselbstorganisationen können den Sprachmittlungspool ebenfalls nutzen, sofern die Voraussetzungen für den jeweiligen Einsatz erfüllt sind.
Welche Sprachen werden angeboten?
Der Sprachmittlungspool deckt aktuell zahlreiche Sprachen ab.
Aktuelle Sprachen
Eine Sprache in der Liste bedeutet nicht automatisch, dass für jeden gewünschten Termin eine geeignete Sprachmittlerin oder ein geeigneter Sprachmittler verfügbar ist. Die Vermittlung hängt vom konkreten Termin und der vorhandenen Kapazität ab.
So funktioniert die Sprachmittlung
Die Anfrage erfolgt über die zuständige Einrichtung.
Anfrage stellen
Die Einrichtung stellt über das Online- Anforderungsformular eine Anfrage.
Passende Person suchen
Das Kommunale Integrationszentrum sucht nach einer geeigneten Person für die benötigte Sprache.
Termin abstimmen
Die Sprachmittlerin oder der Sprachmittler nimmt Kontakt mit der Einrichtung auf.
Gespräch
Die Sprachmittlung unterstützt die Verständigung neutral und vertraulich.
Einsatz bestätigen
Nach dem Gespräch wird der Einsatz bestätigt. Das KI übernimmt anschließend die Abrechnung.
Die Stadt Münster weist derzeit darauf hin, dass die Bearbeitung einer Anfrage bis zu fünf Arbeitstage dauern kann.
Besonders wichtig für Schulen
Für schulische Anfragen gilt ein eigener Kontaktweg.
Sprachmittlung für Gespräche mit Eltern und Familien
Schulen können Sprachmittlung beispielsweise einsetzen, wenn wichtige Gespräche mit Eltern geführt werden und eine Verständigung ohne zusätzliche sprachliche Unterstützung nicht ausreichend möglich ist.
Für schulische Anfragen ist jedoch nicht der allgemeine Kontakt des Sprachmittlungspools zuständig. Hier ist das Amt für Schule und Weiterbildung die zuständige Stelle.
Silke Neugebauer
Amt für Schule und Weiterbildung
0251 492-4065
Grenzen des Angebots
Der Sprachmittlungspool kann nicht für jede Situation eingesetzt werden.
Einzelpersonen können den Pool nicht direkt beauftragen.
Aufträge von anderen Privateinrichtungen werden nicht übernommen.
Der Sprachmittlungspool ist nicht für die Übersetzung von Dokumenten zuständig.
Möglich sind kurzfristige, einmalige und zeitlich absehbare Einsätze. Eine längerfristige Begleitung ist nicht vorgesehen.
Gespräche mit unmittelbaren rechtlichen oder anderen schwerwiegenden Folgen werden nicht übernommen.
Arztpraxen, Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen können den Pool nicht für reguläre Behandlungs- oder Beratungsgespräche beauftragen.
Aufträge von Bildungseinrichtungen zur Ermittlung sonderpädagogischer Unterstützungsbedarfe werden nicht übernommen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Einsatz einer Sprachmittlerin oder eines Sprachmittlers.
Einsätze im Gesundheitsbereich sind nur eingeschränkt möglich. Förderfähig können beispielsweise Schuleingangsuntersuchungen oder Informationsveranstaltungen zu Themen wie Mutterpass oder Zahngesundheit sein.
Wichtige Rahmenbedingungen
Sprachmittlerinnen und Sprachmittler arbeiten nach festgelegten Grundsätzen.
Schweigepflicht
Die ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterliegen der Schweigepflicht.
Datenschutz
Bei der Sprachmittlung müssen die geltenden Datenschutzvorgaben beachtet werden.
Geschulte Sprachmittlerinnen und Sprachmittler
Sprachmittlerinnen und Sprachmittler müssen vor ihrem Einsatz an entsprechenden Schulungen teilnehmen.
Neutralität
Die Sprachmittlung dient der Verständigung. Aussagen sollen neutral und wertungsfrei übertragen werden.
Tipps für ein gutes Gespräch
Einige einfache Regeln erleichtern die Sprachmittlung.
Sprechen Sie die ratsuchende Person direkt an und nicht über die Sprachmittlerin oder den Sprachmittler hinweg.
Kurze Redeeinheiten und verständliche Sprache erleichtern die Übertragung.
Wenn mehrere Personen gleichzeitig sprechen, wird die Sprachmittlung unnötig erschwert.
Schwierige Fachbegriffe sollten bei Bedarf erklärt oder verständlich formuliert werden.
Nach dem Gespräch sollte kurz geklärt werden, ob alles verständlich übertragen wurde.
Rückmeldungen helfen dem Kommunalen Integrationszentrum bei der Weiterentwicklung und Schulung des Sprachmittlungspools.
Sprachmittlung anfordern
Die Anfrage erfolgt über das Online-Formular der Stadt Münster.
Online-Anforderungsformular
Einrichtungen können über das Anforderungsformular einen Einsatz des Sprachmittlungspools anfragen.
Für die Anfrage werden unter anderem Angaben zum geplanten Termin und zu den voraussichtlichen Gesprächsinhalten benötigt.
Die aktuelle Bearbeitungszeit kann bis zu fünf Arbeitstage betragen.
Nach dem Absenden des Formulars sollte eine Sendebestätigung erscheinen. Falls dies nicht geschieht, sollte zeitnah Kontakt mit dem Sprachmittlungspool aufgenommen werden.
Kontakt
Allgemeiner Kontakt zum Sprachmittlungspool und Ansprechpartnerin für Schulen.
Sprachmittlungspool
Kommunales Integrationszentrum Münster
im Amt für Migration und Integration
Klemensstraße 10
48143 Münster
Paulina Kluge
0251 492-7082
Für Schulen
Für schulische Anfragen ist das Amt für Schule und Weiterbildung zuständig.
Weitere Informationen im Münster-Kompass
Diese Seiten passen direkt zum Thema Sprachmittlung, Schule und Beratung.
Der Sprachmittlungspool hilft öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen in Münster, wenn wichtige Gespräche aufgrund fehlender Deutschkenntnisse nur schwer möglich sind. Die Vermittlung erfolgt über eine anfragende Einrichtung, nicht über Privatpersonen. Für Schulen gibt es einen eigenen Ansprechpartner beim Amt für Schule und Weiterbildung.
