Sprachmittlungspool Münster

Sprachliche Unterstützung für öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen, wenn Gespräche mit Menschen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen stattfinden.

Was ist der Sprachmittlungspool?

Verständigung ermöglichen und sprachliche Barrieren bei wichtigen Gesprächen abbauen.

Unterstützung für Einrichtungen

Der Sprachmittlungspool des Kommunalen Integrationszentrums Münster unterstützt öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen bei Gesprächen mit Menschen, die wenig oder kein Deutsch sprechen.

Ziel ist es, den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Beratungsstellen, Behörden und Institutionen des Sozial- und Bildungsbereichs zu erleichtern.

In bestimmten Fällen sind auch Einsätze im Gesundheitsbereich möglich. Dort gelten jedoch besondere Einschränkungen.

Wichtig für Einzelpersonen:
Der Sprachmittlungspool kann nicht von Privatpersonen direkt beauftragt werden. Die Anfrage muss von einer dafür zugelassenen Einrichtung gestellt werden.

Wer kann Sprachmittlung anfordern?

Das Angebot richtet sich an bestimmte öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen.

Schulen und Bildungseinrichtungen

Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten sowie Hochschulen und Universitäten können für geeignete Gespräche Sprachmittlung anfordern.

Behörden und Verwaltung

Kommunale Ämter, Verwaltungen und andere öffentliche Einrichtungen können den Pool für geeignete Gespräche nutzen.

Beratungsstellen

Auch Beratungsstellen sowie Einrichtungen aus dem Sozial- und Integrationsbereich können Sprachmittlung beantragen.

Dazu gehören beispielsweise Jugendmigrationsdienste, Flüchtlings-, Zuwanderungs- und Migrationsberatungsstellen.

Gemeinnützige Einrichtungen

Ehrenamtsinitiativen und Migrantenselbstorganisationen können den Sprachmittlungspool ebenfalls nutzen, sofern die Voraussetzungen für den jeweiligen Einsatz erfüllt sind.

Welche Sprachen werden angeboten?

Der Sprachmittlungspool deckt aktuell zahlreiche Sprachen ab.

Aktuelle Sprachen

Arabisch Aramäisch Armenisch Bengali Bosnisch Bulgarisch Chinesisch Dari Englisch Farsi / Persisch Französisch Gebärdensprache Georgisch Hindi Igbo Italienisch Kroatisch Kurdisch Kurmandschi Kurdisch Sorani Makedonisch Montenegrinisch Paschto Pidgin-Englisch Polnisch Portugiesisch Romani Rumänisch Russisch Serbisch Spanisch Tamilisch Türkisch Ukrainisch Urdu Yoruba
Verfügbarkeit:
Eine Sprache in der Liste bedeutet nicht automatisch, dass für jeden gewünschten Termin eine geeignete Sprachmittlerin oder ein geeigneter Sprachmittler verfügbar ist. Die Vermittlung hängt vom konkreten Termin und der vorhandenen Kapazität ab.

So funktioniert die Sprachmittlung

Die Anfrage erfolgt über die zuständige Einrichtung.

1

Anfrage stellen

Die Einrichtung stellt über das Online- Anforderungsformular eine Anfrage.

2

Passende Person suchen

Das Kommunale Integrationszentrum sucht nach einer geeigneten Person für die benötigte Sprache.

3

Termin abstimmen

Die Sprachmittlerin oder der Sprachmittler nimmt Kontakt mit der Einrichtung auf.

4

Gespräch

Die Sprachmittlung unterstützt die Verständigung neutral und vertraulich.

5

Einsatz bestätigen

Nach dem Gespräch wird der Einsatz bestätigt. Das KI übernimmt anschließend die Abrechnung.

Aktuelle Bearbeitungszeit:
Die Stadt Münster weist derzeit darauf hin, dass die Bearbeitung einer Anfrage bis zu fünf Arbeitstage dauern kann.

Besonders wichtig für Schulen

Für schulische Anfragen gilt ein eigener Kontaktweg.

Sprachmittlung für Gespräche mit Eltern und Familien

Schulen können Sprachmittlung beispielsweise einsetzen, wenn wichtige Gespräche mit Eltern geführt werden und eine Verständigung ohne zusätzliche sprachliche Unterstützung nicht ausreichend möglich ist.

Für schulische Anfragen ist jedoch nicht der allgemeine Kontakt des Sprachmittlungspools zuständig. Hier ist das Amt für Schule und Weiterbildung die zuständige Stelle.

Ansprechpartnerin für Schulen:

Silke Neugebauer
Amt für Schule und Weiterbildung

0251 492-4065
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Grenzen des Angebots

Der Sprachmittlungspool kann nicht für jede Situation eingesetzt werden.

Keine Privatpersonen

Einzelpersonen können den Pool nicht direkt beauftragen.

Keine privaten Einrichtungen

Aufträge von anderen Privateinrichtungen werden nicht übernommen.

Keine schriftlichen Übersetzungen

Der Sprachmittlungspool ist nicht für die Übersetzung von Dokumenten zuständig.

Keine Prozessbegleitung

Möglich sind kurzfristige, einmalige und zeitlich absehbare Einsätze. Eine längerfristige Begleitung ist nicht vorgesehen.

Keine Gespräche mit Rechtsfolgen

Gespräche mit unmittelbaren rechtlichen oder anderen schwerwiegenden Folgen werden nicht übernommen.

Keine regulären Arzt- und Kliniktermine

Arztpraxen, Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen können den Pool nicht für reguläre Behandlungs- oder Beratungsgespräche beauftragen.

Keine sonderpädagogische Bedarfsermittlung

Aufträge von Bildungseinrichtungen zur Ermittlung sonderpädagogischer Unterstützungsbedarfe werden nicht übernommen.

Kein automatischer Anspruch

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Einsatz einer Sprachmittlerin oder eines Sprachmittlers.

Sprachmittlung im Gesundheitsbereich:
Einsätze im Gesundheitsbereich sind nur eingeschränkt möglich. Förderfähig können beispielsweise Schuleingangsuntersuchungen oder Informationsveranstaltungen zu Themen wie Mutterpass oder Zahngesundheit sein.

Wichtige Rahmenbedingungen

Sprachmittlerinnen und Sprachmittler arbeiten nach festgelegten Grundsätzen.

Schweigepflicht

Die ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterliegen der Schweigepflicht.

Datenschutz

Bei der Sprachmittlung müssen die geltenden Datenschutzvorgaben beachtet werden.

Geschulte Sprachmittlerinnen und Sprachmittler

Sprachmittlerinnen und Sprachmittler müssen vor ihrem Einsatz an entsprechenden Schulungen teilnehmen.

Neutralität

Die Sprachmittlung dient der Verständigung. Aussagen sollen neutral und wertungsfrei übertragen werden.

Tipps für ein gutes Gespräch

Einige einfache Regeln erleichtern die Sprachmittlung.

Direkt miteinander sprechen
Sprechen Sie die ratsuchende Person direkt an und nicht über die Sprachmittlerin oder den Sprachmittler hinweg.
Klar und langsam sprechen
Kurze Redeeinheiten und verständliche Sprache erleichtern die Übertragung.
Nacheinander sprechen
Wenn mehrere Personen gleichzeitig sprechen, wird die Sprachmittlung unnötig erschwert.
Fachbegriffe erklären
Schwierige Fachbegriffe sollten bei Bedarf erklärt oder verständlich formuliert werden.
Zeit für die Nachbesprechung einplanen
Nach dem Gespräch sollte kurz geklärt werden, ob alles verständlich übertragen wurde.
Feedback geben
Rückmeldungen helfen dem Kommunalen Integrationszentrum bei der Weiterentwicklung und Schulung des Sprachmittlungspools.

Sprachmittlung anfordern

Die Anfrage erfolgt über das Online-Formular der Stadt Münster.

Online-Anforderungsformular

Einrichtungen können über das Anforderungsformular einen Einsatz des Sprachmittlungspools anfragen.

Für die Anfrage werden unter anderem Angaben zum geplanten Termin und zu den voraussichtlichen Gesprächsinhalten benötigt.

Bitte frühzeitig anfragen:
Die aktuelle Bearbeitungszeit kann bis zu fünf Arbeitstage betragen.
Keine Sendebestätigung?
Nach dem Absenden des Formulars sollte eine Sendebestätigung erscheinen. Falls dies nicht geschieht, sollte zeitnah Kontakt mit dem Sprachmittlungspool aufgenommen werden.

Kontakt

Allgemeiner Kontakt zum Sprachmittlungspool und Ansprechpartnerin für Schulen.

Weitere Informationen im Münster-Kompass

Diese Seiten passen direkt zum Thema Sprachmittlung, Schule und Beratung.

Kurz gesagt:
Der Sprachmittlungspool hilft öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen in Münster, wenn wichtige Gespräche aufgrund fehlender Deutschkenntnisse nur schwer möglich sind. Die Vermittlung erfolgt über eine anfragende Einrichtung, nicht über Privatpersonen. Für Schulen gibt es einen eigenen Ansprechpartner beim Amt für Schule und Weiterbildung.
Stand: September 2026

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