Schulpflicht

Wer in Nordrhein-Westfalen schulpflichtig ist, muss eine Schule besuchen. Hier finden Familien wichtige Informationen zur Schulpflicht, zur Einschulung und zum Schuleinstieg in Münster.

Was bedeutet Schulpflicht?

Die Schulpflicht ist in Nordrhein-Westfalen gesetzlich geregelt und betrifft Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Lebens- und Bildungssituationen.

Schulbesuch ist grundsätzlich verpflichtend

Kinder und Jugendliche müssen die Schule besuchen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Schulpflicht erfüllt sind.

Die Schulpflicht umfasst nicht nur die Grundschule. Nach der Grundschule wird sie in der Sekundarstufe I fortgesetzt. Danach können je nach Alter, Bildungsweg und persönlicher Situation weitere Regelungen gelten.

Wichtig für Familien:
Die Schulpflicht hängt grundsätzlich nicht von der Staatsangehörigkeit ab. Für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche sowie für Asylsuchende gibt es jedoch besondere Regelungen zum Beginn der Schulpflicht.

Wann beginnt die Schulpflicht?

Für schulpflichtige Kinder ist der gesetzlich festgelegte Einschulungsstichtag entscheidend.

Schulanfängerinnen und Schulanfänger

Kinder, die bis einschließlich 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, werden zum 1. August desselben Jahres schulpflichtig.

30. September

Stichtag für das sechste Lebensjahr

Grundschule

Mit Beginn der Schulpflicht startet grundsätzlich die Grundschulzeit.

Weitere Schulzeit

Nach der Grundschule setzt sich die Schulpflicht in der Sekundarstufe I fort. Danach gelten je nach Bildungsweg weitere Regelungen.

Schulpflicht bei neu zugewanderten Kindern

Für neu zugewanderte Familien ist der Schuleinstieg häufig mit vielen Fragen verbunden.

Deutschkenntnisse sind keine Voraussetzung für den Schulbesuch

Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler werden entsprechend ihrem Lernstand und ihren individuellen Fähigkeiten in das Schulsystem aufgenommen.

Die notwendige Sprachförderung erfolgt parallel zum regulären Schulbesuch.

Wichtig:
Ein Kind muss nicht zuerst perfekt Deutsch sprechen, bevor es eine Schule besuchen kann.

Besondere Regelungen für Asylsuchende

Für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gelten besondere gesetzliche Regelungen.

Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

Nach den Regelungen des Schulgesetzes NRW beginnt die Schulpflicht, sobald die Kinder einer Gemeinde zugewiesen wurden und solange der Aufenthalt gestattet ist.

Unbegleitete minderjährige Asylsuchende

Auch für unbegleitete minderjährige Asylsuchende gelten besondere Regelungen. Die konkrete Situation sollte mit den zuständigen Beratungsstellen und Behörden geklärt werden.

Wichtig:
Die Schulpflicht und das Aufenthaltsrecht sind unterschiedliche Rechtsbereiche. Bei komplizierten aufenthaltsrechtlichen Situationen sollte zusätzlich eine geeignete Beratungsstelle eingeschaltet werden.

So gelingt der Schuleinstieg in Münster

Für neu zugewanderte Familien gibt es in Münster eine zentrale Anlaufstelle.

1

Beratung kontaktieren

Wenden Sie sich an die Bildungsberatung der Stadt Münster.

2

Situation klären

Lernstand, bisherige Schulerfahrung, Alter und Bildungsweg werden betrachtet.

3

Schulplatz finden

Die Bildungsberatung unterstützt bei der Schulwahl und Schulvermittlung.

4

Deutsch lernen

Sprachförderung erfolgt parallel zum Schulbesuch.

Besonders wichtig für neu Zugewanderte:
Die Bildungsberatung ist in Münster die zentrale Anlauf-, Beratungs- und Clearingstelle für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler.

Einschulung und Grundschule

Für Grundschulkinder gelten zusätzliche Regelungen rund um Anmeldung und Schuleingang.

Wohnortnahe Grundschule

In Münster gilt grundsätzlich das Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“. Grundschulkinder sollen möglichst wohnortnah eine Schule besuchen.

Anmeldung

Die reguläre Anmeldung an den Grundschulen findet grundsätzlich im Herbst des Jahres vor der Einschulung statt.

Schuleingangsuntersuchung

Vor der Einschulung findet eine gesetzlich vorgeschriebene schulärztliche Untersuchung statt. Dabei wird der Entwicklungsstand des Kindes betrachtet.

Schuljahr 2027/28

Für das Schuljahr 2027/28 werden Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2027 sechs Jahre alt werden.

Aktuelle Anmeldezeiten:
Die städtischen Grundschulen nehmen Anmeldungen für das Schuljahr 2027/28 vom 3. bis 13. November 2026 entgegen. Die Stadt Münster informiert die Eltern schulpflichtiger Kinder vorher schriftlich über die Anmeldung.

Schulpflicht ernst nehmen

Wenn Schwierigkeiten den regelmäßigen Schulbesuch verhindern, sollten Familien möglichst früh Hilfe suchen.

Probleme beim Schulbesuch?

Die Schulpflicht wird in Münster von der Stadt überwacht. Schulen müssen Schulpflichtverletzungen melden. Diese können ordnungsrechtlich verfolgt werden.

Wenn es Probleme gibt, die den Schulbesuch verhindern, sollten Eltern deshalb möglichst früh mit der Schule oder der Bildungsberatung sprechen.

Bildungsberatung der Stadt Münster

Die zentrale Anlaufstelle für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler.

Anlauf-, Beratungs- und Clearingstelle

Die Bildungsberatung informiert und berät zu Schulwahl, Schullaufbahn, Bildungswegen und Schulabschlüssen. Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist sie die zentrale Adresse für Schulwahl und Schulvermittlung.

Bildungsberatung
Höfflingerweg 1
48153 Münster
Servicezeiten
Montag bis Mittwoch: 9:00–12:00 Uhr und 14:00–15:00 Uhr
Donnerstag: 9:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
Freitag: 9:00–12:00 Uhr

Weitere Unterstützung

Rund um Schule und Bildung gibt es weitere Angebote im Münster-Kompass.

Kurz gesagt:
Schulpflicht bedeutet, dass Kinder und Jugendliche, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, eine Schule besuchen müssen. Für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche unterstützt die Bildungsberatung der Stadt Münster bei Schulwahl und Schulvermittlung. Fehlende Deutschkenntnisse sind dabei kein Grund, den Schulbesuch aufzuschieben.
Stand: September 2026

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