Ausländerbehörde Münster
Die Ausländerbehörde der Stadt Münster ist die zentrale Anlaufstelle für viele Fragen rund um Aufenthalt, Aufenthaltstitel, Einreise und weitere ausländerrechtliche Angelegenheiten.
Wichtig vor dem Besuch
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Von einer spontanen Vorsprache ohne Termin wird ausdrücklich abgeraten. Fragen können telefonisch oder per E-Mail gestellt werden.
Wofür ist die Ausländerbehörde zuständig?
Der Bereich Aufenthaltsrecht im Amt für Migration und Integration bearbeitet aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten in Münster. Dazu gehören unter anderem die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln sowie weitere Fragen zum Aufenthalt in Deutschland.
Auch Menschen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung finden dort Informationen und zuständige Ansprechpartner.
Weitere wichtige Themen
- Einreise und Aufenthalt
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Familienzusammenführung
- Reiseausweise und Ausweisersatz
- Humanitäre Aufenthalte
- Studium, Ausbildung und Beschäftigung
- Fragen zum Aufenthaltsrecht
Termin vereinbaren
Terminanfrage statt spontaner Vorsprache
Bei der Ausländerbehörde kann ein Termin nicht einfach selbst über einen Kalender gebucht werden. Stattdessen wird eine Terminanfrage über das Online-Formular gestellt.
Nach Eingang der Anfrage meldet sich eine zuständige Mitarbeiterin oder ein zuständiger Mitarbeiter per E-Mail oder postalisch. Für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels empfiehlt die Stadt, die Terminanfrage bereits etwa drei Monate vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels zu stellen.
Während des Verfahrens sollte regelmäßig das eigene E-Mail-Postfach kontrolliert werden.
Terminanfrage bei der Stadt MünsterOnline-Dienste
Aufenthaltserlaubnis
Für verschiedene Aufenthaltserlaubnisse können die erforderlichen Unterlagen online eingereicht werden.
Zum Online-ServiceNiederlassungserlaubnis
Auch für bestimmte Formen der Niederlassungserlaubnis können Unterlagen online eingereicht werden.
InformationenWeitere Aufenthaltsthemen
Die Stadt Münster bietet ausführliche Informationen beispielsweise zu Einreise, Studium, Ausbildung, Beschäftigung, Familienzusammenführung und Reiseausweisen.
Amt für Migration und IntegrationAsylverfahren
Die Durchführung des Asylverfahrens selbst gehört nicht zu den Aufgaben der kommunalen Ausländerbehörde. Für das Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Die Ausländerbehörde ist jedoch für bestimmte aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten in Münster zuständig.
Kontakt und Anschrift
Amt für Migration und Integration
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Stadthaus 2
Ludgeriplatz 4
48151 Münster - 0251 492-3636
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Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. -
Hotline:
Montag, Dienstag und Freitag: 9:00–12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr - Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Offizielle Informationen
Die Stadt Münster stellt ausführliche Informationen, Formulare und Online-Dienste rund um das Aufenthaltsrecht bereit.
Stadt MünsterWeitere Informationen im Münster-Kompass
Stand der Angaben: September 2026. Öffnungszeiten, Zuständigkeiten und Verfahren können sich ändern. Bitte prüfen Sie vor einem Besuch die aktuellen Informationen der Stadt Münster.
